Bisher war die Anordnung einer Blutuntersuchung nach § 81a II StPO (Strafprozessordnung) auch bei Straftaten im Verkehr, dem Richter vorbehalten.…
Auch nach einem Verkehrsdelikt droht in schweren Fällen Haftstrafe. So in dem Fall der Tötung eines Radfahrers. Denn je schwerer…