Fahrradunfall durch Bahnschiene. Haftet der Betreiber?

Alle Fahrradfahrer in Großstädten kennen das Problem: Fahrbahnen, auf denen Straßenbahngleise sind, können schnell zu einem Fahrradunfall führen. Der Vorderreifen bleibt in der Schiene hängen und das Lenken wird zur Unmöglichkeit. Wie im Fall einer Radfahrerin, die auf einem Fahrradweg, der einen Bahnweg kreuzte, unterwegs war und auf diese Art im Gleis stecken blieb. Bei dem Fahrradunfall stürzte sie auf die Straße und verletzte sich.

Klage der Fahrradfahrerin wird abgewiesen

Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, verhandelte und entschied das Oberlandesgericht Hamm am 9. Juni 2016. Diese Anfechtung wurde jedoch abgewiesen und mit der Rechtssprechung des BGH begründet. Wer eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich nur verpflichtet die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu Verhinderung von Schäden zu treffen. In diesem Fall wurde ausreichend Vorsorge getroffen um, unter Vorsicht und Umsichtigkeit, ohne Schädigung durch einen Fahrradunfall die Bahnstrecke zu passieren zu können.

(BGH NJW 2007, 1683, 1684).

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