Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema der Gültigkeit der EU-Fahrerlaubnis. Oft werden EU-Führerscheine durch Verfahren angezweifelt.
Seine Kanzleien in Berlin und Oranienburg beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts
„Wenn bei dem Erwerb der EU Fahrerlaubnis die Vorraussetzungen für die Gültigkeit beachtet wurden, dann ist von den deutschen Gerichten und Ermittlungsbehörden die Gültigkeit anzuerkennen. Meine Praxis zeigt, das in diesen Fällen gleichwohl immer wieder Verfahren eingeleitet werden, meist unter Berufung auf ein angeblichen Verstoß gegen des Wohnsitzerfordernis. In den allermeisten Fällen wird das Verfahren jedoch sofort wieder eingestellt. Manchmal ist es auch so, das die Gerichte sich sträuben einen Freispruch in das Urteil zu schreiben und dann mit Rücknahme des Strafbefehls und ähnlichem gearbeitet wird. Die Folge ist jedenfalls stets, dass bei Vorliegen und Beachtung von bestimmten Voraussetzungen der Betroffene nicht belangt wird und weiterhin mit seiner EU Fahrerlaubnis in Deutschland fahren darf.“
Sehen Sie auch: Verfahren wegen Ungültigkeit einer EU Fahrerlaubnis? oder Wird der EU-Führerschein akzeptiert?
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Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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