Zunehmend werden PKWs online gehandelt und z.B. über Paypal bezahlt. Doch wann ist die Forderung nach dem Kaufpreis vergangen? „Sobald das Geld eingegangen ist“, sagt das Gefühl und genau so ist es. Denn nach Erhalt des Geldes ist das Geschäft besiegelt.
Was ist bei einer Überweisung über den Anbieter Paypal zu beachten?
Am 22. November 2017 betrachtete der Bundesgerichtshof den Umstand, ein „Käuferschutz-Antrag“ wird gestellt und entzieht das Geld dem Verkäufer, in zwei Urteilen (A.Z. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
Mit einem aufschlussreichen Erklärung entschied der Bundesgerichtshof, dass der Anspruch auf die Kaufpreiszahlung endet, wenn der Kaufpreis auf dem vereinbarten Paypal-Konto eingegangen ist. Doch was passiert, wenn der Betrag zurück gefordert wird?
Der Käuferschutz greift
Sobald das Geld abgezogen wird, ist der Kaufpreis erneut gefordert. Mit der Nutzung des PayPal-Zahlungssystems einigen sich die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend (!) darauf, dass die betreffende Kaufpreisforderung wiederhergestellt wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach erfolgreicher Beantragung des Käuferschutzes durch den Käufer wieder belastet wird.
Im Gesamten ist die Entscheidung deutlich. Mich interessiert Ihre Meinung zu dem Ergebnis des BGH. Kontaktieren Sie mich gerne über www.online-rechtsberatung.com/kontakt
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