Ist der EU-Führerschein gültig?

Gerichte entscheiden immer wieder in zahlreichen Urteilen, dass der im Ausland erworbene EU-Führerschein, in Deutschland allgemein gültig ist.

Dies gilt auch wenn die Anordnung der Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach einer Sperrfrist noch nicht passiert ist, auch wenn Amtspersonen entgegengesetzter Meinung sind. Die deutschen Behörde darf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis, die von einem anderen Mitgliedsstaat erteilt wurde, nicht in Frage stellen. Der Führerschein ist innerhalb der EU allgemein gültig, wenn die Sperrfrist abgelaufen und eine Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Die formale Anerkennung des EU-Führerschein

Der Europäische Gerichtshof erklärt, dass nach Ablauf der Sperrfrist eine neuerteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat grundsätzlich anerkannt werden muss. Zu dieser Entscheidung finden Sie hier wichtige Quellen:

  • Entscheidungen EuGH v. 29.4.2004 – Rs C-476/01 (Kapper)
  • zfs 2004, S.287; EuGH v. 6.4.2006 – Rs. C-227/05 (Halbritter)
  • zfs 2006, S. 416; EuGH v. 26.4.2012 – Rs. C-419/10 (Hoffmann)
  • zfs 2012, 351.

Anwendung des Europäische Recht

Diese Entscheidungen gehen als neue Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates, vom 20. Dezember 2006 (ABl Nr. L-403 S.18), über. Die Regelung des Europarechts und die deutsche Regelung (in § 28 IV S.1 Nr. 3 FeV) stehen sich gegenüber und muss somit als europarechtswidrig entkräftet werden. Die Regelung ist nicht anwendbar.

Weniger Prozesse aufgrund des EU-Führerscheins

Die klare Rechtslage geht langsam in das Blut von Polizisten und Staatsanwälten über. Weniger Verfahren zum EU-Führerschein werden eingeleitet, nicht zuletzt um die peinliche Einstellung der Prozesse zu vermeiden.

Sollten Sie Fragen zu der ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland haben, kontaktieren Sie mich gern: info@ra-hartmann.de